Baubegleitung und -betreuung

 

Die Praxis zeigt, dass eine fachkundige Baubegleitung selbst bei kleinen Bauvorhaben von Vorteil ist. Nicht selten werden wichtige Details duch nachfolgende Gewerke verdeckt und  sind bei Abnahme nicht mehr sichtbar, wie z.B: die Abdichtung des Kellers. oder die Dampfsperre in der Dachdämmung. Im Nachhinein lässt sich nur noch sehr schwer feststellen, pn Aiusfühurngsfehler gemacht wurden. Hier ist es wesentlich sinnvoller bereits während der Bauphase zu 

kontrollieren ob alles seinen korrekten Weg geht. Je eher ein Fehler erkannt wird, desto geringer sind meist die Beseitigungskosten. 

Ziel meiner Baubegleitung ist es für Sie frühzeitig Planungs-, Material- und Ausführungsfehler zu erkennen und Baumängel, Bauschäden sowie Qualitäts- und Wertminderungen an Ihrem Bauvorhaben zu vermeiden. Daher ist es ratsam zu den folgenden vier wichtigen Bauphasen eine Baubegleitung zu beauftragen:

1. Bodenplatte, Keller
2. Rohbaufertigstellung
3. Ausbau und Rohinstallation
4. Fertigstellung / Abnahme

Im Idealfall beginnt meine Arbeit als sachverständiger Baubegleiter aber bereits mit der Kontrolle der Planung und Baubeschreibung.

 

Zu den Leistungen gehören:

  • Möglichst vor dem Vertragsabschluss mit dem Auftragnehmer: Prüfung der Ausführungsunterlagen auf der Grundlage der vorh. Leistungsvezeichnisse, Baubeschreibungen, Detailpläne und Bodengutachte
  • Prüfung der Fußpunktabdichtung, am ersten Arbeitstag während der Ausführung.
  • Bewehrungsabnahme vor der Betonage der Decke über Erdgeschoss.
    In diesem Zusammenhang auch Prüfung des Erdgeschossmauerwerks.

  • Bei Bauten mit Verblendmauerwerk: Prüfung der Fußpunktabdichtung, 
    am ersten Arbeitstag während der Ausführung.

  • Prüfung des Dachstuhls und der Unterspannbahnen, vor dem Aufbringen der Dacheindeckung

  • Dachdämmung und der luftdichten Anschlüsse der Dampfsperre, zur Prüfung der luft-, wind- und regendichten Ausführung der Fenster- und Türanschlüsse.

  • Bei Bauten mit Wärmedämmverbundsystem: Prüfung der Ausführung des WDVS, während der Verklebung der Dämmplatten.

  • Bei Bauten mit Verblendmauerwerk: Prüfung der Ausführung des Verblendmauerwerks und der Dämmebene während des Aufmauerns.

  • Prüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle mittels zusätzlichem Blower-Door-Test und Leckageortung durch externes Unternehmen.

  • Prüfung von Innenputz und Fußbodendämmung vor dem Einbau des Estrichboden.

  • Prüfung nach Fertigstellung aller Innenausbauten und zur Vorbereitung der Endabnahme.

  • Begleitung des Bauherrn bei der Endabnahme.

 

Zusätzlich bei unterkellerten Bauten:

  • Bewehrungsabnahme vor der Betonage der Kellersohle

  • Prüfung des Kellers vor der Arbeitsraumverfüllung, Prüfung des Kellermauerwerks, der äußeren Abdichtungsebene und einer erforderlichen Dränage.
     

Die Überprüfungen erfolgen im wesentlichen kritisch visuell per Augenschein. Nicht sichtbare oder nicht erkennbare Bauzustände können nicht bewertet werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen werden mit Fotos dokumentiert und in einem Protokoll festgehalten. Das Protokoll wird dem Kunden jeweils nach der Baukontrolle übermittelt und die weitere Vorgehensweise abgesprochen. Auf Wunsch werden die im Protokoll festgehaltenen Fehler und Mängel den ausführenden Unternehmen mit der Aufforderung zur Beseitigung, unter Fristsetzung schriftlich übermittelt. Auf Wunsch wird die Mangelbeseitigung nach schriftlicher Anzeige durch das Unternehmen vom Sachverständigen überprüft. Dies wird ebenfalls dokumentiert.

 
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